Logo Kinder Pflege Netzwerk

27.12.2018

Gesetzliche Änderungen zur Erleichterung der häuslichen Pflege Was sich zum Jahreswechsel 2019 ändert

Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen zum 01.01.2019 informiert.

Um die Pflege zuhause zu erleichtern, wird es für pflegende Angehörige leichter, medizinische Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen: Die pflegebedürftige Person kann gleichzeitig in der Reha-Einrichtung betreut werden. Andernfalls müssen Kranken- und Pflegekasse die Betreuung organisieren.

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt.

Quelle: juris

Ritterstr. 4
12207 Berlin
+49 30 76766452
ed.krewztenegelfprednik@ofni

Kinder Pflege Netzwerk
für Familien mit chronisch kranken, behinderten und/oder pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen e.V.