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06.04.2019

Hilfsmittelkatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung überarbeitet Der GKV Spitzenverband hat ein neues Hilfsmittel- und Pflegemittelverzeichnis erarbeitet.

Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln soll sich für Patienten verbessern. Der GKV Spitzenverband hat dazu ein neues Hilfsmittel- und Pflegemittelverzeichnis erarbeitet und vorgestellt.

Mit der Überarbeitung des Hilfsmittelkatalogs wird ein gesetzlicher Auftrag aus dem Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Mit dem Gesetz sollte erreicht werden, dass keine mangelhaften Produkte, beispielsweise bei Inkontinenzhilfen sowie Rollatoren, für Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.

Dieses Verzeichnis mit 32.500 Produkten – von Inkontinenzhilfen über Rollatoren, Hörgeräte, Gehilfen, Schuheinlagen oder Blindenhunde – hat der Verband der Krankenkassen nun überarbeitet. Dabei seien etwa 1.000 Produkte aus der Datenbank gelöscht worden, die gar nicht mehr hergestellt werden. In einem Rhythmus von fünf Jahren soll das Verzeichnis nun fortgeschrieben werden.

Neben der Qualität der Hilfsmittel ("Produkt") will der Gesetzgeber auch bei den Dienstleistungen rund um ein Produkt – also Beratungsgespräche, Erklärung zur Funktionalität – Verbesserungen erreichen. Entsprechende Dienstleistungsanforderungen wurden ebenso von den Krankenkassen überarbeitet. Laut dem Gesetz müssen Krankenkassen Patienten zunächst über Hilfsmittel informieren, die von der Zuzahlung befreit sind. Es muss auch dokumentiert werden, dass es diese Information gab.

Hilfsmittelverzeichnis

Quelle: Ärzteblatt, 26.02.2019

 

 

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