06.08.2020
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sein Merkblatt zur Grundsicherung aktualisiert.
Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Das Merkblatt erklärt, wie behinderte Menschen durch die Grundsicherung ihren Lebensunterhalt sichern können und zeigt auf, welche Probleme bei der Leistungsbewilligung häufig auftreten.
Das im August 2020 umfassend aktualisierte Merkblatt berücksichtigt die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Auf die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten, geht das Merkblatt ebenfalls ein.
Die gedruckte Version des Merkblatts kann voraussichtlich ab Ende August 2020 über den Shop des bvkm bestellt werden.
Ritterstr. 4
12207 Berlin
+49 30 76766452
ed.krewztenegelfprednik@ofni