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05.02.2021

Fachverbände fordern Überarbeitung der Impfverordnung Priorisierte Impfung der Kontaktpersonen von Risiko-Kindern und Jugendlichen gefordert

Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) soll die bestehende Impfverordnung neu gefasst werden.

Der bvkm begrüßt mit den Fachverbänden die Einführung einer Öffnungsklausel, die Anpassung einzelner Krankheitsbilder zu den Prioritätsgruppen sowie die Berücksichtigung der Alterseinschränkung des neu zugelassenen Vektorviren-Impfstoffs des Herstellers AstraZeneca Life Science.

Gleichzeitig melden die Fachverbände dringenden Änderungsbedarf an, insbesondere eine Klarstellung, dass unter stationären Einrichtungen auch die besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe zu verstehen sind, die Schaffung einer Öffnungsklausel auch für die höchste Priorität sowie eine Erweiterung der priorisierten Kontaktpersonen. Hier fordert der bvkm gemeinsam mit den Fachverbänden auch eine priorisierte Impfung der Kontaktpersonen von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund schwerer Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen.

Quelle: bvkm mit der kompletten Stellungnahme

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