18.07.2019
Die Höhe des Pflegegrades entscheidet über den Umfang der Leistungen, die Pflegebedürftige erhalten und nutzen (können). Wenn die Pflegekasse den Pflegegrad verringern möchte, kann dies erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen haben.
Um Pflegebedürftige zurückzustufen muss die Pflegekasse nachweisen, dass sich der Zustand der Versicherten im Vergleich zum Vorgutachten wesentlich verbessert hat. Die Betroffenen müssen vorher die Gelegenheit erhalten, ihren Standpunkt darzulegen, und können Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.
Bei Personen, die bereits am 31.12.2016 eine Pflegestufe hatten und in einen Pflegegrad per Gesetz überführt wurden, gilt eine besondere Schutzklausel: Sie dürfen nur zurückgestuft werden, wenn sie überhaupt nicht mehr als pflegebedürftig gelten.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
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