Wer ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX beantragt und bewilligt bekommt, hat Anspruch auf die erforderliche Beratung und Unterstützung zur Umsetzung des Budgets (Budgetassistenz). Die Budgetassistenz ist zeitlich begrenzt, bis sich der/die Budgetnehmer*in sicher bei der Inanspruchnahme und Abrechnung des persönlichen Budgets fühlt.
Folgende Leistungen können im Rahmen der Budgetassistenz vereinbart werden:
Das Angebot gilt bis auf weiteres nur für einfache persönliche Budgets, das heißt, es ist nur ein Kostenträger beteiligt (z.B. Träger der Eingliederungshilfe).
Für weitere Informationen wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle NESSt, Gotenstr. 12, 10829 Berlin ein. NESSt steht für Niedrigschwellige Eltern Service Stelle. Die Beratungsstelle ist gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Eine Terminvereinbarung ist unter den Telefonnummern +49 30 21957579 oder +49 30 76766452 möglich. Auch andere Anliegen können Sie über diese Telefonnummern an uns richten. Falls wir telefonisch dann gerade nicht erreichbar sind, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht. Wir rufen gerne zurück.
Ritterstr. 4
12207 Berlin
+49 30 76766452
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