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06.03.2017

Anspruch auf Einzelfallhilfe zur Teilnahme am Sportunterricht LSG-Beschluss: Blutzuckermessung als schulische Eingliederungshilfemaßnahme

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren einem sechsjährigen Kind eine Einzelfallhilfe zur Blutzuckerkontrolle vor und nach dem Sportunterricht zugesprochen. Der Sportunterricht gehört zum Schulbesuch dazu. Daher ergibt sich der Anspruch aus §§ 53 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII in Verbindung mit § 12 Nr. 2 der Eingliederungshilfe-VO. Ohne Einzelfallhilfe könne das Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen und wäre sowohl gesundheitlich als auch sozial benachteiligt.

Blutzuckermessung als schulische Eingliederungshilfemaßnahme by stevepb@pixabay

Die Eltern müssen sich nicht an den Kosten für die Einzelfallhilfe zur Sicherstellung der Teilnahme am Sportunterricht beteiligen.

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2017 – L 15 SO 355/16 B ER

Das Sozialgericht Dresden hat in einem Beschluss vom 04.08.2017 entschieden, dass die Krankenkasse vorläufig für die Schulbegleitung aufzukommen habe (Az.: S 18 KR 654/17 ER - bei juris nicht mehr kostenlos online).

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