04.01.2018
Schulbegleitung auch an Förderschulen
Kinder mit Behinderung haben auch dann Anspruch auf umfassende Schulbegleitung, wenn sie eine Förderschule besuchen.
Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor. Geklagt hatten die Eltern eines 14-Jährigen mit frühkindlichem Autismus. Das Schulamt hatte nur 13 Stunden Betreuung pro Woche genehmigt. Die Eltern unterlagen in erster Instanz. Damals hatte es geheißen, eine gesonderte Betreuung sei nicht erforderlich, da die Förderschule bereits individuelle Betreuung leiste. Das Landessozialgericht widersprach nun diesem Urteil. Eine umfassende Schulassistenz sei in Einzelfällen begleitend zur pädagogischen Arbeit notwendig. Im Sinne des einstweiligen Rechtsschutzes erhält der Schüler nun Hilfen für die gesamte Unterrichtszeit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ist eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Aktenzeichen: LSG BaWü, Entscheidung vom 06.12.2017, L 2 SO 3268/16
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