Logo Kinder Pflege Netzwerk

23.05.2019

Schulbegleitung am Nachmittag Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Kinder mit Behinderung auch in der schulischen Nachmittagsbetreuung einen Anspruch auf Integrationshilfe haben können.

Kinder mit Behinderung können auch für freiwillige schulische Nachmittagsangebote Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Wenn das Nachmittagsangebot auch der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung diene, wie es z.B. bei der Hausaufgabenbetreuung der Fall ist, kommt ein Anspruch auf Eingliederungshilfe (Leistungen zur Teilhabe an Bildung, § 75 SGBIX) auch dort in Frage, so das Bundessozialgericht in zwei Entscheidungen vom 06.12.2018.

Bundessozialgericht, Urteile vom 06.12.2018, B 8 SO 4/17 R und B 8 SO 7/17 R

Gotenstr. 12
10829 Berlin
+49 157 52 11 12 31
buero@kinderpflegenetzwerk.de

Kinder Pflege Netzwerk
für Familien mit chronisch kranken, behinderten und/oder pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen e.V.