01.06.2013
Die halbseitige Lähmung (Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultiert, muss für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein. Das hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 11.03.2013 entschieden.
Weil in diesem Entwicklungszeitraum eine Schädigung des noch unreifen Gehirns ein unspezifisches Erscheinungsbild aufweise, kann es passieren, dass eine Lähmung längere Zeit unerkannt bliebe. Die Eltern können sich nicht darauf berufen, dass im Falle einer früheren Diagnose nebst Therapie eine bessere Behandlung (Entwicklung) des Kindes und damit ein geringeres Maß an Behinderungen möglich gewesen wäre. Die Ärztin muss somit nicht haften.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.03.2013 – 3 U 162/12 –
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